Umsatzsteuerrechner 2026

Sie möchten schnell die Umsatzsteuer auf einer Rechnung ausrechnen, ohne Brutto-, Netto- und Umsatzsteuerbetrag von Hand zusammenzurechnen? Einfach Steuersatz und Netto- oder Bruttobetrag eingeben – der jeweils andere Betrag wird sofort berechnet.

Umsatzsteuer berechnen
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Netto- oder Bruttobetrag eingeben – der jeweils andere Wert wird automatisch berechnet.
Steuersatz-Assistent: Corona-Sonderregelungen & Gastronomie

Hilft bei rückwirkenden Berechnungen (z. B. alte Belege): trägt automatisch den zum gewählten Leistungsdatum historisch korrekten Steuersatz oben ein.

Siehe auch: Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für Ausland · Skontorechner · Bewirtungskosten-Rechner

Erläuterungen zur Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer berechnet sich nach der Formel Umsatzsteuer = Bemessungsgrundlage × Steuersatz. Die Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) ist das Entgelt, also der Nettobetrag – nicht der in der Rechnung ausgewiesene Bruttobetrag. Der Steuersatz (§ 12 UStG) beträgt regelmäßig 19 %, in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. Lebensmittel, Bücher) 7 %.

Corona-Sonderregelungen 2020–2023
  • Allgemeine Steuersenkung (Konjunkturpaket): vom 1. 7. 2020 bis 31. 12. 2020 galten 16 % (statt 19 %) bzw. 5 % (statt 7 %) für alle Lieferungen und Leistungen. Seit 1. 1. 2021 gelten wieder die regären Sätze 19 %/7 %.
  • Gastronomie/Bewirtung (nur Speisen): vom 1. 7. 2020 bis 31. 12. 2023 galt für Speisen in Restaurants, Cafés und beim Catering der ermäßigte Steuersatz (5 % im 2. Halbjahr 2020, danach 7 % bis Ende 2023) – mehrfach verlängert über die allgemeine Corona-Senkung hinaus. Getränke waren davon stets ausgenommen und blieben durchgehend bei 19 %. Seit 1. 1. 2024 gilt für Speisen wieder der Regelsteuersatz von 19 %.
Zwei Berechnungswege

1. Vom Nettobetrag: Brutto = Netto + (Netto × Steuersatz)

Beispiel bei 19 %: 100 € + (100 € × 0,19) = 119 €

2. Vom Bruttobetrag: Netto = Brutto / (1 + Steuersatz)

Beispiel bei 19 %: 119 € / 1,19 = 100 €

Dieser Rechner liefert einen unverbindlichen Näherungswert und erfolgt ohne Gewähr.